Familien- und Erbrecht

Rechtsanwalt Holger Meiners ist im Bereich des Familien- und Erbrechts insbesondere in Scheidungsverfahren seit Beginn seiner Berufsausübung tätig. In Unterhaltssachen geht es zumeist um die zutreffende Berechnung des zu zahlenden Kindes- oder Ehegattenunterhalts. Dabei vertritt er sowohl Unterhaltsberechtigte wie auch Unterhaltsverpflichtete.

Hatte Sie schon einmal einen richtigen „Rosenkrieg“ auf dem Tisch?
„Leider ja, sehr unangenehm so etwas. Es ist für mich in solchen Verfahren immer wieder schwer zu verstehen, dass erwachsene Menschen sich im Scheidungsverfahren bis auf den letzten Löffel streiten müssen. Solche Verfahren dauern in der Regel mehrere Jahre und enden zumeist erst in der 2. Instanz. Oft vergessen die Leute dabei, dass sie ihren vormals gemeinsamen Familien- und Freundeskreis nachhaltig beeinträchtigen und der Streit letztlich einen großen Teil dessen, worum gestritten wird, kostet. Ganz zu schweigen von gemeinsamen Kindern, die emotional nicht in der Lage sind, einen solchen Streit der Bezugspersonen unbeschädigt zu verkraften. Eltern sollten sich stets bewusst sein, dass sie für ihre Kinder auch nach der Scheidung gemeinsam Eltern bleiben.“

Was raten Sie?
„Eine Ehescheidung sollte von beiden Seiten mit einem Mindestmaß an Verständnis des jeweils anderen betrieben werden. Dabei ist es wichtig, schon frühzeitig eine Einigung zum Kindes- und Trennungsunterhalt, zur Bewältigung gemeinsamer Schulden und zu sonstigen Streitpunkten zu finden. Klare Regeln verhindern, dass die ohnehin zumeist durch die Trennung gestörte Kommunikationsebene nicht völlig zerstört wird. Das vom Gesetzgeber für eine Scheidung vorausgesetzte Trennungsjahr bietet genügend Gelegenheit, sämtliche zu klärende Angelegenheit einer Lösung zuzuführen. Wenn bis zur Scheidung alle Punkte geklärt sind, stellt das gerichtliche Scheidungsverfahren dann nur noch den Schlusspunkt dar und nicht den Beginn des Rosenkriegs.“

Sie beschäftigen sich auch mit dem Umgangsrecht?
„Selbstverständlich. Wenn Eltern getrennt leben, bleiben Streitigkeiten dazu nicht aus. Dabei wirke ich auch insoweit auf eine für beide Seiten verbindliche Regelung hin. Diese kann sich an die in solchen Fällen übliche Umgangspraxis anlehnen oder aber die im Einzelfall gebotene Regelung enthalten. Da gibt es keine festen Vorgaben.“

Gehören Kinder immer zur Mutter?
„Grundsätzlich schon. Aus meiner Erfahrung sind Frauen eher in der Lage, die emotionalen Grundbedürfnisse von Kindern zu erkennen und damit umzugehen. Die Mutter muss allerdings darauf achten, dass dem Vater der Umgang nicht zusätzlich erschwert oder gänzlich vereitelt wird. Dann kann es sehr schnell dazu kommen, dass dem Vater das Aufenthaltsrecht und bei schwerwiegenden Verstößen sogar das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird. Ansonsten wird im Rahmen der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht in der Regel beibehalten.“

Sie sind selbst verheiratet. Habe Sie einen Ehevertrag?
„Nein. Für Menschen mit einem hohen Vermögen oder mit einem gesteigerten Verlangen, sich für alle möglichen Lebenssituationen absichern zu wollen, mag ein Ehevertrag wichtig sein. Ich gehöre weder zu der einen noch zu der anderen Gruppe und kümmere mich privat erst dann um Probleme, wenn sie tatsächlich da sind. Für meine Mandanten hingegen bin ich gern bereit, etwaige Konstellationen im Vorfeld zu beschreiben und zu regeln. Als Anwalt muss man stets drei Züge im Voraus im Kopf haben.“