Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen der Bürger und Rechtspersonen untereinander. Die Gerichte fungieren dabei quasi als „Schiedsrichter“. Die gesetzlichen Regelungen zum Zivilrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und weiteren Nebengesetzen niedergelegt. Ob es nun um einen Gebrauchtwagenkauf, um die Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter oder um die Vertragsbeziehungen von Wirtschaftsunternehmen geht, all dies ist im BGB geregelt.
Herr Meiners, bei der Fülle der gesetzlichen Regelungen fällt es schwer zu glauben, dass Sie als Rechtsanwalt alle kennen. Ist dem so?
„Nein, mit Sicherheit kenne ich nicht alle. Ich habe aber durch die Ausbildung zum Rechtsanwalt und meiner Berufserfahrung ein System im Kopf, das mir hilft, an den richtigen Stellen zu suchen.“
Was machen Sie, wenn ein Mandant zu Ihnen kommt und nach Ihrer Meinung im Unrecht ist?
„Selbstverständlich werde ich es ihm in geeigneten Worten erklären. Denn was hätte ich davon, ihn in einen Rechtsstreit zu führen und er dann vor Gericht mit Sicherheit unterliegt. Dafür habe ich nicht studiert. Dann lieber vorher schon auf die Bremse treten und auf die Vermittlung einer vergleichsweisen Streitbeilegung hinwirken.“
Nun ist dies sicher leichter gesagt als getan …
„Das ist richtig. Da muss man schon genauer hinsehen, wo das eigentliche Streitproblem liegt. Vielfach sind die Leute – aus meiner Sicht – emotional so aufgebracht, dass sie nicht über ihren Schatten springen können. Erst wenn sie dann meist nach monatelanger Verfahrensdauer vor Gericht sitzen und schon viel Geld bezahlt haben, wächst die Einsicht. Mit ein wenig guten Willen auf beiden Seiten sind die meisten Probleme jedoch auch schon außergerichtlich zu klären. Bei meiner Ausbildung als Referendar bei Landgericht Potsdam sagte mir ein erfahrener Richter mal: Ein guter Vergleich muss beiden Seiten weh tun.“